DIN iso 23601
neue DIN ISO 23601 ersetzt DIN 4844-3
Im Zeitalter der Globalisierung ist es nur eine logische Folge, dass auch Brandschutzzeichen und Sicherheitsvorschriften künftig international einheitlich und verständlich sind. Mit dem Erscheinen der DIN ISO 23601 Ende des vergangenen Jahres als nationales Regelwerk für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen wird nun die DIN 4844-3 abgelöst. Mit der Übernahme von internationalen Normen als DIN-Normen stehen einige Änderungen in der Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten bevor. Die internationale Organisation für Normung (ISO) in der mehr als 150 Länder vertreten sind, darunter auch das DIN Deutsches Institut für Normung e.V., geht zeitgleich einer Vereinheitlichung von Sicherheitszeichen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen) nach. So werden momentan international die Sicherheitssymbole in der ISO 7010 überarbeitet und national die Arbeitsstättenregeln angepasst. Die genannte Norm soll der einheitlichen Darstellung von Sicherheitszeichen auch über die Arbeitsstätten hinaus dienen. Mit der Anfang 2010 erschienenen ISO 23601 wurde international bereits eine Grundlage für die Erstellung von Fluchtwegplänen und Rettungsplänen erschaffen.
Seit mehr als 15 Jahren ist das Plunungsbüro Kerlinski spezialisiert auf die konsequente Umsetzung aller geltenden Gesetze, Sicherheitsvorschriften, Regeln und Normen der Brandschutzdokumentation.
DIN ISO 23601 für international einheitliche
Brandschutzzeichen, Fluchtwegpläne und Rettungspläne.
Was ändert sich konkret?
Die DIN ISO 23601 für Deutschland enthält die Sicherheitszeichen nach ISO 7010, die zum Teil von denen der DIN 4844-2 und der ASR1.3 abweichen. Dementsprechend gilt es, beide Regelwerke in ihrem gesamten Aufbau anzupassen. Neu ist dabei z. B., dass bei den Brandschutzzeichen eine stilisierte Flamme als gemeinsames grafisches Symbol zu sehen ist. Zusätzlich gibt es zu jedem Zeichen Hinweise zur Registriernummer, zur Sicherheitsaussage, zur Funktion, zum Anwendungsort, zur Form der Anwendung und zu verwandten Sicherheitszeichen. Auch hinsichtlich einheitlicher Flucht- und Rettungspläne werden in Deutschland die Sicherheitszeichen der ISO 7010 übernommen und die DIN 4844-3, BGV A8 und ASR A1.3 entsprechend überarbeitet. Die Vorgaben der neuen DIN ISO 23601 beinhalten unter anderem, Fluchtrichtungsangaben in den Fluren nicht mehr durch die Rettungszeichen, sondern durch grüne Pfeile darzustellen sowie die Standortpunktangabe in blauer Farbe zu kennzeichnen. Bei der Darstellungsgröße des Objektes sind Pläne in größeren Maßstäben möglich, wobei die Symbolgröße mit mindestens 7 mm festgeschrieben ist.
Anwendung in der Praxis
Bis die oben genannten Regelwerke gemäß nach ISO 7010 überarbeitet und die Sicherheitszeichen dementsprechend angepasst sind, werden die jetzt bekannten Zeichen der DIN 4844-2 und der ASR A1.3 weiter verwendet. Solange ein Betreiber seine Arbeitsstätte baulich und aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht ändert, muss er die bestehenden Flucht- und Rettungspläne aus heutiger Sicht nicht zwangsweise ändern. Eine vorzeitige Anwendung der internationalen Normen für die Gestaltung der Fluchtwegpläne und Rettungspläne? bevor die ASR A1.3 entsprechend angepasst wurde ? kann formalrechtlich zwar nicht verwehrt werden, geschieht aber auf eigene Gefahr. Der Arbeitgeber muss gegenüber der Behörde gegebenenfalls nachweisen können, dass er mit den durchgeführten alternativen Maßnahmen mindestens die Anforderungen der bestehenden Verordnung erfüllt. Des Weiteren muss er die Pläne/Zeichen im gesamten Betrieb einheitlich einsetzen und darf nicht gleichzeitig noch die alten Pläne/Zeichen verwenden. Die Beschäftigten sind entsprechend zu unterweisen. Ihnen muss auch mitgeteilt werden, dass in anderen Betrieben abweichende Pläne/Zeichen zeitgleich existieren können. Auch müssen Betriebsfremde vor ihrem Aufenthalt im Betrieb über die abweichenden Pläne/Zeichen informiert werden. Bei einer gerade anstehenden Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen, wenn z. B. Umbaumaßnahmen stattfinden oder Sicherheits- bzw. Brandschutzeinrichtungen bzw. Fluchtwege verändert werden, sind jedoch alle Pläne der baulichen Anlage zu überarbeiten und die Mitarbeiter hinsichtlich der neuen Symbolik zu schulen.
Das Planungsbüro Kerlinski berät Sie gerne in allen Fragen zu den neuen Sicherheitskennzeichnungen und unterstützt Sie bei der Erstellung neuer Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 unter Einhaltung aller geltenden Gesetze. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die für Sie wirtschaftlichste und sinnvollste Lösung. Durch die Anwendung aktueller CAD-Software und moderner Ausgabemedien, können z. B. auch bereits bestehende CAD-Pläne übernommen werden und entsprechend der neuen DIN ISO 23601 schnell und kostengünstig überarbeitet werden.