Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen nach DIN 14 095
Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr ist sowohl die Ortskenntnis als auch die Kenntnis über die besonderen Gefahrenpunkte eines Objekts für die effektive Schadensbekämpfung von entscheidender Bedeutung. Einheitliche Feuerwehrpläne insbesondere mit Angaben über Lage, Zufahrt, Löschwasserversorgung und -rückhaltung sowie besondere Gefahren sind wichtige Führungsmittel für den Einsatzleiter und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung auf dem Gelände und im Gebäude.

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Feuerwehrpläne

Der Feuerwehrplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten.
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Beurteilung der Lage.
Feuerwehrpläne unterliegen aus Gründen der Einheitlichkeit der DIN 14095. Feuerwehrpläne sind durch den Betreiber oder den Eigentümer der Anlage mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen.
Feuerwehrpläne bestehen stets aus der allgemeinen Objektinformation, dem Übersichtsplan und Geschossplänen. Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen können zusätzlich erforderlich sein.

Vorraussetzungen zur Erstellung eines Feuerwehrplans

Feuerwehrpläne müssen von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden, die in den Bereichen baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, abwehrender Brandschutz, Gefahrenstoffe Arbeitsschutz, über ausreichende Sachkunde verfügen. Feuerwehrpläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten. Sie sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.
Wenn Sie eine Ansicht der Pläne sehen möchten, laden Sie sich hier einen Musterplan als PDF-Dokument herunter.